Naturschutzgebiet Eichenwälder Wörde
Das Naturschutzgebiet Eichenwälder Wörde mit 33,14 ha Flächengröße liegt westlich von Altenkleusheim im Kreis Olpe. Das Gebiet wurde 2020 mit dem Landschaftsplan Landschaftsplan Nr. 5 Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem durch den Kreistag des Kreises Olpe als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen.[1] Die Umgebung ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet Olpetal und Altenkleusheimer Bachtal grenzt fast direkt nördlich des NSG an.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Schutzgebiet liegt ein Seitental des Olpetals mit sich aufgabelnden Quell- und Talmulden. Die Talflächen im NSG werden überwiegend beweidet. Im Süden des NSG liegen an Grünlandhängen zwei beweidete Sickerquellzonen mit binsenreicher Feuchtwiesenvegetation. In diesen Sickerquellbereichen kommen die gefährdeten Pflanzenarten Sumpf-Veilchen und Igel-Segge vor. Eichensolitäre und Eichen-Baumgruppen stehen hier im Grünland. In den Bereichen der Plateau- und Hangzone des Bergrückens Hallöh stocken Eichenwälder die aus Niederwald hervorgegangen sind.[1]
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung:
- „zur Erhaltung und Entwicklung von Quell- und Talmulden sowie Niederwäldern als bedeutsame Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten,“
- „aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen, , insbesondere zur Erhaltung der Niederwaldrelik“
- „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes,“
- „zur Sicherung als Kernfläche im Biotopverbund.“[1]
Gebote
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für das NSG wurden fünf spezielle Gebote erlassen:
- „eine extensive landwirtschaftliche Nutzung der Grünlandstandorte (Mahd, Beweidung) zu gewährleisten,“
- „natürlicherweise vernässte Standorte zu erhalten und die Wiedervernässung auf entwässerten Standorten zu fördern,“
- „den Alt- und Totholzanteil zu erhalten und zu vermehren,“
- „Niederwald abschnittsweise auf den Stock zu setzen, um die Artenvielfalt zu fördern und das kulturhistorische Zeugnis dieses Waldtyps zu erhalten,“
- „Nadelholzbestände, welche Biotoptypen nach § 30 BNatSchG i .V. m. § 42 LNatSchG gefährden, oder nadelholzbestockte Flächen, die standörtlich günstige Bedingungen für die Entwicklung seltener Waldgesellschaften bieten, vorrangig in Laubholzbestände aus lebensraumtypischen Laubholzarten umzuwandeln (Festsetzung nach § 12 LNatSchG).“[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kreis Olpe: Landschaftsplan Landschaftsplan Nr. 5 Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem. Olpe 2020.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d Kreis Olpe: Landschaftsplan Landschaftsplan Nr. 5 Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem. Olpe 2020, S. 34
Koordinaten: 51° 0′ 21″ N, 7° 54′ 37″ O